Aufenthalt
Alle Angelegenheiten der Einreise und des Aufenthaltes in Deutschland werden durch das Zuwanderungsgesetz geregelt, welches aus dem Freizügigkeitsgesetz und dem Aufenthaltsgesetz besteht.
Als EU- oder EWR-Bürger finden sie unter dem Menüpunkt Freizügigkeitsrecht (EU) viele hilfreiche Informationen.
Über Einreise- und Aufenthaltsangelegenheiten von Staatsanghörigen außerhalb der EU oder EWR können Sie sich auf der Seite Aufenthaltsrecht informieren.
Die Antwort auf viele Fragen wie beispielsweise was Sie für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels mitbringen müssen oder welche Beschäftigungen Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel aufnehmen dürfen, finden Sie unter häufige Fragen.













