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Hochqualifizierte

Hochqualifizierten Ausländerinnen und Ausländern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

 

Hochqualifiziert sind nach dem Gesetz insbesondere:

 

  1. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
  2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

 

Wenn Sie als Hochqualifizierter nach Deutschland einreisen möchten, um hier eine entsprechende Beschäftigung auszuüben, müssen Sie vorher ein entsprechendes Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Dort erhalten Sie genauere Auskünfte zu den benötigten Unterlagen für das Visaverfahren und dessen Ablauf.

Gesetzliche Grundlage:
§ 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

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Stadt Lippstadt
Ausländerbehörde


Geiststraße 47
59555 Lippstadt


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