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In welchen Fällen erlischt mein Aufenthaltsrecht für Deutschland?

Bitte beachten Sie, dass Ihr Aufenthaltstitel unter bestimmten Bedingungen ungültig werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten. Sollten Sie aus einem bestimmten Grund einen längeren Auslandsaufenthalt beabsichtigen, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Ausländerbehörde. Dort wird geprüft, ob man Ihnen gegebenenfalls eine längere Frist für die Wiedereinreise einräumen kann, was jedoch nur in ganz bestimmten Fallen möglich ist.

 

Wenn die Erteilungsvoraussetzungen während einer gültigen Aufenthaltserlaubnis entfallen (z.B. bei Trennung von Ehegatten bei der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug oder bei Beendigung der Beschäftigung, für die Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde), wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Ausländerbehörde. Dort wird dann geprüft, ob Ihnen aus anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

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Kreis Soest
Migration und Aufenthalt

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Service-Center Aufenthalt:
Erdgeschoss, Raum E073
Hoher Weg 1-3
59494 Soest

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Stadt Lippstadt
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