Weitere Leistungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit, Behinderung oder Alters nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise nicht aus eigenen oder anderen Mitteln, wie z. B. Renten, Vermögen etc. finanzieren können.
Die Anträge (außerhalb von Einrichtungen) werden bei den Städten und Gemeinden gestellt.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sie benötigen finanzielle Hilfe und haben eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (nach § 23 Abs. 1 , § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes), eine Duldung oder sind Asylbewerber oder Asylbewerberin - dann können Sie Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz bekommen. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei dem Sozialamt Ihres Wohnortes.
Sie wünschen eine persönliche Beratung oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Dann können Sie sich neben den schon angegebenen zuständigen Stellen gerne auch an eine der Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen wenden.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kinder in Deutschland Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Welche das sind, erfahren Sie auf der Internetseite des Kreises Soest.
Besondere Lebenslagen (Behinderte & Kranke)
Schwerbehinderte Menschen können in Deutschland die Feststellung Ihrer Schwerbehinderung beantragen und entsprechende Vergünstigungen erhalten. Weitere Informationen darüber finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest.