Wohngeld
Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen, die Wohnkosten zu tragen. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten einen Lastenzuschuss. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Gesamteinkommen des Haushalts, der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab.
Ab dem 01.01.2005 bekommen Empfänger und Empfängerinnen von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft in dieser Hilfe enthalten sind.
Ab dem 1. Januar 2009 werden erstmals Heizkosten bei der Ermittlung des Wohngeldes berücksichtigt. Hierfür wird abhängig von der Haushaltsgröße ein fester Betrag für Heizkosten zur anrechenbaren Bruttokaltmiete hinzugerechnet.
Der ausgefüllte Antrag muss bei der Wohngeldstelle der zuständigen Stadt oder Gemeinde eingereicht werden.