Ehrenamtlicher Dolmetscherpool Kreis Soest
Der ehrenamtliche Dolmetscherpool ist ein Unterstützungsangebot für Institutionen und Einrichtungen, zum Beispiel bei Elternsprechtagen, Informationsgesprächen und weiteren niederschwelligen und mündlichen Übersetzungen. Aktuell sind rund 200 Dolmetscherinnen und Dolmetscher in unserem Pool aufgeführt, die rund 45 Sprachen abdecken.
Mögliche Sprachen
Folgende Sprachen können derzeit durch ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher abgedeckt werden:
Albanisch | Amharisch | Arabisch | Aramäisch |
Armenisch | Aserbaidschanisch | Bengalisch | Bosnisch |
Bulgarisch | Chinesisch | Dari/Farsi/Persisch | Englisch |
Fula | Französisch | Griechisch | Hindi |
Indonesisch | Italienisch | Kosovarisch | Kurdisch/Kurmandschi/Sorani |
Lingala | Mazedonisch | Paschtu | Polnisch |
Portugiesisch | Punjabi | Rumänisch | Russisch |
Serbisch | Serbokroatisch | Singhalesisch | Slowakisch |
Somali (nur telefonisch) | Spanisch | Tadschikisch | Tamilisch |
Tigrinya | Tschechisch | Türkisch | Ukrainisch |
Ungarisch | Urdu |
Voraussetzungen
Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher können von allen Institutionen bzw. Einrichtungen gebucht werden, die mit neu zugewanderten Menschen zu tun haben.
Es handelt sich um ein freiwilliges Engagement, das unentgeltlich und aus uneigennützigen Gründen übernommen wird. Daher kann keine professionelle Dienstleistung vorausgesetzt werden. Sollte es sich um einen Termin mit erheblichen Rechtsfolgen (Polizei, Gericht, Gesundheitsgutachten usw.) handeln, sollte eine vereidigte Dolmetscherin oder ein vereidigter Dolmetscher beauftragt werden. Vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie hier.
Es handelt sich ausschließlich um kurzfristige, im Grunde einmalige Einsätze in einem absehbaren zeitlichen Rahmen. Eine Prozessbegleitung ist nicht möglich.
Bei jedem Einsatz muss eine hauptamtliche Person anwesend sein.
Über das folgende Buchungsformular können Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher in der gewünschten Sprache anfragen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Organisation einen ausreichenden Vorlauf von mindestens 5 Tagen benötigen.
Folgende Einsätze dürfen nicht von den ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden:
- AOSF-Verfahren (Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf)
- Asylverfahren
- Rechtsfragen
- Gerichtsverfahren
- Juristische Sachverhalte & Gespräche mit Anwälten
- Gespräche zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen
- Amtsärztliche Untersuchungen verbunden mit der Erstellung eines Gutachtens
- Ärztliche Anamnesen und Diagnosen
- Geburtenregistrierung
- Vaterschaftsanerkennungen
- Eheschließungen
- Schriftstücke
- Rechtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Aufwandsentschädigung
Die Aufwandsentschädigung wird seit dem 1. Januar 2023 vom Kommunalen Integrationszentrum übernommen. Sie beträgt 25 Euro pro erste angefangene Zeitstunde, danach 15 Euro für jede weitere angefangene Zeitstunde.
Gefördert durch
Kontakt
- 02921 30-2051
- integrationszentrum@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
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Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |