Ehrenamtlicher Dolmetscherpool Kreis Soest
Der ehrenamtliche Dolmetscherpool ist ein Unterstützungsangebot für Institutionen und Einrichtungen z.B. bei Elternsprechtagen, Informationsgesprächen und weiteren niederschwelligen und mündlichen Übersetzungen. Aktuell sind 180 Dolmetscherinnen und Dolmetscher in unserem Pool aufgeführt decken ca. 45 Sprachen ab.
Wichtige Änderung zum 01.01.2023
Die Aufwandsentschädigung wird ab dem 1. Januar 2023 vom Kommunalen Integrationszentrum übernommen.
Mögliche Sprachen
Folgende Sprachen können derzeit durch ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher abgedeckt werden:
Albanisch | Amharisch | Arabisch | Aramäisch |
Aserbaidschanisch | Armenisch | Bengalisch | Bosnisch |
Bulgarisch | Chinesisch | Dari | Englisch |
Farsi | Französisch | Georgisch | Griechisch |
Hebräisch | Hindi | Indonesisch | Italienisch |
Japanisch | Kosovarisch | Kurdisch (Kurmandschi / Sorani) | Mazedonisch |
Niederländisch | Paschtu | Polnisch | Portugiesisch |
Punjabi | Rumänisch | Russisch | Serbokroatisch |
Serbisch | Slowakisch | Singhalesisch | Somali |
Spanisch | Tadschikisch | Thai | Tigrinya |
Tschechisch | Türkisch | Ukrainisch | Ungarisch |
Urdu | Tamilisch | Persisch |
Es handelt sich um ein freiwilliges Engagement, das unentgeltlich und aus uneigennützigen Gründen übernommen wird. Daher kann keine professionelle Dienstleistung vorausgesetzt werden. Sollte es sich um einen Termin mit erheblichen Rechtsfolgen (Polizei, Gericht, Gesundheitsgutachten usw.) handeln, sollte eine vereidigte Dolmetscherin oder ein vereidigter Dolmetscher beauftragt werden. Vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie hier.
Bei jedem Einsatz muss eine hauptamtliche Person anwesend sein.
Aufwandsentschädigungen werden vom Kommunalen Integrationszentrum übernommen
Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher können von allen Institutionen bzw. Einrichtungen gebucht werden, die mit neu zugewanderten Menschen zu tun haben.
Über das folgende Formular können Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher in der gewünschten Sprache anfragen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Organisation einen ausreichenden Vorlauf von mindestens 3 Tagen benötigen.
Folgende Einsätze dürfen nicht von den ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden:
- AOSF-Verfahren (Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf)
- Asylverfahren
- Rechtsfragen
- Gerichtsverfahren
- Juristische Sachverhalte & Gespräche mit Anwälten
- Gespräche zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen
- Amtsärztliche Untersuchungen verbunden mit der Erstellung eines Gutachtens
- Ärztliche Anamnesen und Diagnosen
- Geburtenregistrierung
- Vaterschaftsanerkennungen
- Eheschließungen
- Schriftstücke
- Rechtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Gerne senden wir Ihnen Anlaufstellen für vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher auf Anfrage zu.
Kontakt
- 02921 30-2390
- denise.hartmann@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-2446
- david.wotschel@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |