Schulische Erstberatung

In Deutschland ist die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche gesetzlich geregelt. Wenn ein Kind sechs Jahre alt ist, muss es in aller Regel zur Schule gehen, auch dann, wenn es noch gar nicht oder sehr wenig Deutsch sprechen kann. Diese Schulpflicht gilt für alle Kinder, also auch für neu zugewanderte. Sie ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Kinder im Grundschulalter besuchen in der Regel die nächstgelegene Grundschule. Für ältere Kinder und Jugendliche (5- 10 Klasse) ist die Erstberatung des Kommunalen Integrationszentrums die erste Anlaufstelle, um eine geeignete Schule zu finden.

In der gemeinsamen Erstberatung werden persönliche Daten, die Bildungsbiographie, Sprach- und Mathematikkentnisse, schulische Kompetenzen und Interessen sowie Hobbies erfasst. Dazu werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Ausweisdokumente
  • Meldebescheinigung
  • falls vorhanden: Zeugnisse

Im Beratungsgespräch erklären die Mitarbeitenden des Kommunalen Integrationszentrums (KI) das deutsche Schulsystem. Sie geben den Familien analoge und digitale Hilfestellungen, Flyer und Informationsmaterialien an die Hand, um den Start an der zukünftigen Schule und in der neuen Umgebung zu vereinfachen.

Die erfassten Daten werden ausgewertet und den zuständigen Kommunen übermittelt. Anschließend erhalten die Eltern von dieser Kommune eine Mitteilung darüber, welche Schule das Kind zukünftig besuchen wird.

Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. 

Kontakt

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    59494 Soest
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    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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  2. hella.ruhrmann@​kreis-soest.de
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