Schulische Erstberatung

In Deutschland ist die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche gesetzlich geregelt. Wenn ein Kind sechs Jahre alt ist, muss es in aller Regel zur Schule gehen, auch dann, wenn es noch gar nicht oder sehr wenig Deutsch sprechen kann. Diese Schulpflicht gilt für alle Kinder, also auch für neu zugewanderte. Sie ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Kinder im Grundschulalter besuchen in der Regel die nächstgelegene Grundschule. Für ältere Kinder und Jugendliche (5. - 10. Klasse) ist die Erstberatung des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Soest (KI) die erste Anlaufstelle.

In der gemeinsamen Erstberatung werden persönliche Daten, die Bildungsbiographie, Sprach- und Mathematikkenntnisse, schulische Kompetenzen und Interessen sowie Hobbys erfasst. Dazu werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Ausweisdokumente
  • Meldebescheinigung
  • falls vorhanden: Zeugnisse

Im Beratungsgespräch erklären die pädagogischen Fachkräfte des KI das deutsche Schulsystem. Sie geben den Familien analoge und digitale Hilfestellungen, Flyer und Informationsmaterialien an die Hand, um den Start an der zukünftigen Schule und in der neuen Umgebung zu vereinfachen. Die erfassten Daten werden ausgewertet und den zuständigen Kommunen übermittelt. Anschließend erhalten die Eltern von dieser Kommune oder von der aufnehmenden Schule selbst eine Mitteilung darüber, welche Schule das Kind zukünftig besuchen wird.

Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Die schulische Erstberatung in Lippstadt wird seitens des Jugendmigrationsdienstes von AWO Lippstadt durchgeführt. Andere Kommunen melden die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen beim Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Soest an. 

Kontakt

  1. 02921 30-2105
  2. natalja.schneidmiller@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  1. 02921 30-3844
  2. diana.goetz@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr